Von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung und gleichsam einer der komplexesten Vertragstypen: der Bauvertrag stellt höchste Anforderungen.
Über Erfolg und Misserfolg entscheidet bei Divergenzen die Beherrschung der bauvertragstypischen Dynamik. In diesem Spannungsfeld ist rechtlich optimiertes Agieren essenziell. Die Bauvertragspartner müssen unter sich stark wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen agieren. Die VOB/B ist keine Grundlage mehr, die gesetzlichen Neuregelungen durchdringt die Rechtsprechung nur sukzessive.
Claim-Management
Dynamik in Planung und Ausführung erfordert Flexibilität. Flexibilität erfordert Tempo. Steigenden Klärungsdruck auflösen, erfordert strukturierte Bewertung statt Verharren im „kleinklein“.
Nachtragsforderungen vor Gericht sind Ausdruck fehlender Professionalität (auf mindestens einer Vertragsseite). Den tatsächlichen oder vermeintlichen Gehalt von Mehrforderungen kurzfristig belastbar einzuschätzen, schont Ressourcen und vermeidet Spannungen. Strukturierte Bewertungen sowohl der unmittelbaren Mehr-/Minderforderungen als auch der mittelbaren Auswirkungen (Bauzeit) verschaffen Entscheidungssicherheit.
Schlüsselfertigbau
Alles aus einer Hand. Zum Festpreis. Generalunternehmer- und Generalübernehmermodelle erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit.
Den Mehrwert aus gebündelter Kompetenz ebenso fair zu verteilen wie potenzielle Risiken für die ungestörte Durchführung ist eine Herausforderung. Sich ihr stellen und nicht in unsicheren Verklausulierungen verharren, macht den Unterschied. Projektadäquat ausgestaltete Eskalationsmechanismen stärken die Kommunikationsebene, ohne ins Überbordende mancher Alliance-Modelle abzugleiten.
Architekten- und Ingenieurrecht
Unmöglich erscheinendes möglich machen – auch rechtlich eine Herausforderung: der Planungsvertrag bewältigt den notwendigen Iterationsprozess zur Festlegung der Bauaufgabe.
„Zielfindung“, „Teilerfolg“ oder „Planung der Planung“ sind nur einige der entscheidenden Stellgrößen. Die HOAI, seit 2021 von vornherein nicht mehr verbindlich, hilft hier nicht weiter. Gute Planung ist notwendiges Fundament, ein guter Planungsvertrag ebenfalls.
Bauversicherungsrecht
Besondere Anforderungen erfordern besondere Lösungen – die Bauversicherungen gehen zunehmend eigene Wege. Im Schadensfall entscheidet Expertise.
Spezialisierte Versicherer und Makler ermöglichen heutzutage weitreichende Risikovorsorge. Anfallende Kosten können in der Vertragskette vom Bauherrn bis zu den Nachunternehmern angemessen verteilt werden. Im Schadensfall sind alle Beteiligten in der Gemengelage aus zwei unterschiedlich „tickenden“ Rechtsgebieten auf spezialisierte Expertise angewiesen.
Recht der Projektsteuerung
Sich ehrlich machen. Architekten werden für die Projektbetreuung nicht adäquat ausgebildet. Damit Projektsteuerung wirtschaftlichen Erfolg sichert, braucht sie ihrerseits sanktionierbare Pflichten und Vorgaben.
Projektsteuerung nur unter der AHO verstehen zu wollen, greift zu kurz. Auch der Projektsteuerer wird rechtlich erfolgsbezogen beurteilt. Die aus kundiger Projektsteuerung möglichen Kompetenzsteigerungen werden durch die engen Grenzen erlaubter Rechtsberatung limitiert. Projektsteuerung hat im B2B-Bereich ihren Platz – im Einzelnen bleibt aber immer noch zu viel im Ungefähren.