Recht der Projektsteuerung

… Projektsteuerung nur unter der AHO verstehen zu wollen, greift zu kurz. Auch der Projektsteuerer wird rechtlich erfolgsbezogen beurteilt. Die aus kundiger Projektsteuerung möglichen Kompetenzsteigerungen werden durch die engen Grenzen erlaubter Rechtsberatung limitiert. Projektsteuerung hat im B2B-Bereich ihren Platz – im Einzelnen bleibt aber immer noch zu viel im Ungefähren.

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